Externe Vertrauensperson für Ihr Unternehmen.
Vertraulich. Unabhängig. Niedrigschwellig — für Schweizer KMU.
Erstgespräch vereinbarenGesetzliche Grundlage
Die Pflicht zur Vertrauensperson nach Art. 328 OR
Art. 328 OR verpflichtet Arbeitgebende, die Persönlichkeit und Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen. Das Bundesgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgehalten, dass Arbeitgebende ihren Mitarbeitenden eine hierarchieunabhängige, vertrauliche Anlaufstelle zur Verfügung stellen müssen — unabhängig von der Unternehmensgrösse. Diese Pflicht gilt für jedes Schweizer Unternehmen, auch für KMU ohne eigene Personalabteilung.
Fehlen entsprechende Strukturen, erhöht dies das Haftungs- und Prozessrisiko erheblich: Wer keine geeignete Vertrauensperson benennt oder ihre Existenz nicht ausreichend kommuniziert, kann sich im Streitfall nur schwer auf die Erfüllung seiner Fürsorgepflicht berufen.
Alle Gespräche werden vertraulich und im Einklang mit dem revidierten Datenschutzgesetz (DSG) behandelt.
Die Situation
Was Sie als Führungskraft nicht hören
Als Führungskraft erfahren Sie oft als Letzte oder Letzter, wenn schleichende Konflikte oder psychische Belastungen die Leistung Ihres Teams gefährden.
Mitarbeitende sprechen nicht intern darüber — weil interne Stellen als Teil des Systems wahrgenommen werden. Sie behalten Bedenken für sich, ziehen sich zurück oder kündigen leise. Die Leistung stagniert, ohne dass ein greifbarer Grund sichtbar wird.
Eine externe Vertrauensperson schliesst diese Lücke: als niedrigschwelliger, vertraulicher Kanal ausserhalb der Unternehmenshierarchie — für Ihr Unternehmen in der Schweiz.
Unsere Haltung
Vertraulich. Allparteilich. Unabhängig.
Wir handeln ausschliesslich mit Zustimmung der betroffenen Person. Alles, was im Gespräch geteilt wird, bleibt vertraulich — ohne Ausnahme. Wir verhängen keine Sanktionen und geben keine Informationen ohne ausdrückliche Freigabe weiter.
Unser Ziel ist Handlungsfähigkeit: Wir helfen Mitarbeitenden, ihre Situation zu klären und nächste Schritte zu finden — und liefern Ihrem Unternehmen aggregierte Hinweise auf systemische Risiken, ohne Einzelpersonen zu exponieren.
Was wir anbieten
Drei Leistungsbereiche
Von der Einzelbegleitung bis zur strukturellen Prävention.
Vertrauliche Begleitung
Erst- und Folgegespräche für Mitarbeitende in belastenden Situationen — bei Konflikten, Mobbing oder psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz.
Prävention & Intervention
Strukturiertes Reporting psychosozialer Risiken sowie der Aufbau von Konfliktbearbeitungssystemen und klaren internen Abläufen.
Schulung & Policy-Design
Schulung interner Vertrauenspersonen und Führungskräfte, Entwicklung von Richtlinien und Kommunikationskonzepten für Ihr Unternehmen.
Wer wir sind
Drei Fachpersonen, eine Anlaufstelle
Wir bündeln Mediation, Supervision und juristische Kompetenz — für eine Vertrauensperson, die jede Situation aus mehreren Perspektiven einordnen kann.
Michel Bieler-Loop
Zertifizierter Mediator, Systemischer SupervisorBegleitet Unternehmen und Mitarbeitende bei Konflikten, Belastungssituationen und in der Prävention. Mehr über Michel Bieler-Loop
Heike Möllenberg
Wirtschaftsmediatorin, SupervisorinBringt Mediations- und Supervisionskompetenz für wirtschaftlich geprägte Konfliktsituationen ein.
Clarissa Chlebosch
Volljuristin, CoachOrdnet Situationen rechtlich ein und begleitet Mitarbeitende sowie Führungskräfte im Coaching.
Für wen
Das passt zu Ihrer Situation, wenn …
- Mitarbeitende Bedenken nicht intern ansprechen — weil sie den Strukturen nicht vertrauen.
- Psychosoziale Belastungen die Leistung beeinträchtigen, ohne dass ein konkreter Grund benannt werden kann.
- Ihr Unternehmen seiner Fürsorgepflicht nachkommen und Haftungsrisiken minimieren will.
- Sie eine neutrale Instanz brauchen, die Konflikte früh sichtbar macht — bevor sie eskalieren.
- Sie interne Strukturen aufbauen oder professionalisieren wollen.
Was sich ändert
Was Ihr Unternehmen davon hat
Prävention kostet weniger als Eskalation.
Psychosoziale Risiken werden früh sichtbar — bevor sie eskalieren.
Mitarbeitende erhalten einen sicheren Kanal — die Führung wird entlastet.
Die Fürsorgepflicht ist erfüllt — Haftungsrisiken sind minimiert.
Fluktuation und stille Kündigungen gehen zurück.
Häufige Fragen
Was Schweizer Führungskräfte wissen wollen
Was kann eine Vertrauensperson nicht tun?
Eine Vertrauensperson trifft keine Entscheidungen und verhängt keine Sanktionen. Sie leitet kein förmliches Verfahren ein und gibt keine Informationen an Vorgesetzte, HR oder Dritte weiter — ausser die betroffene Person stimmt dem ausdrücklich zu. Sie ersetzt weder eine Rechtsberatung noch ein arbeitsrechtliches Verfahren; bei Bedarf verweist sie an die passende Stelle weiter.
Müssen Schweizer Unternehmen eine externe Vertrauensperson bestellen?
Ja, im Ergebnis schon: Art. 328 OR und die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichts verpflichten Arbeitgebende, ihren Mitarbeitenden eine hierarchieunabhängige, vertrauliche Anlaufstelle zur Verfügung zu stellen — unabhängig von der Unternehmensgrösse. Das Gesetz schreibt nicht wörtlich eine externe Lösung vor, doch weil Geschäftsleitung und HR diese Unabhängigkeit kaum selbst herstellen können, erfüllen die meisten Schweizer KMU diese Pflicht mit einer externen Vertrauensperson.
Wie unterscheidet sich die Vertrauensperson von einer internen Ombudsstelle?
Eine interne Ombudsstelle bleibt Teil der Unternehmensstruktur — selbst mit klarer Rollentrennung bleibt für Mitarbeitende der Eindruck von Nähe zur Geschäftsleitung bestehen. Eine externe Vertrauensperson steht vollständig ausserhalb der Hierarchie und hat keine eigenen wirtschaftlichen Interessen im Unternehmen, was besonders in kleineren Betrieben die nötige Offenheit erleichtert.
Qualität & Partner
Ein Gespräch.
Schildern Sie uns die Situation in Ihrem Unternehmen. Wir sagen Ihnen offen, wie eine externe Vertrauensperson konkret helfen kann.
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